E-Learning: Biologische Arbeitsstoffe - Schutzstufe 1
Bei Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen gilt die biologische Schutzstufe, eine Gefährlichkeitseinstufung. Laboratorien, in denen mit diesen Stoffen gearbeitet wird, müssen festgelegte Schutzmaßnahmen einhalten. Insgesamt gibt es vier Schutzstufen, welche sich aufeinander aufbauen. Daher dient Schutzstufe eins als Grundlage für alle weiteren Schutzstufen. Die Schutzstufen dienen dem Schutz der Arbeitnehmer und wurden rechtlich festgelegt.
Mit dieser Schulung erfahren Sie die Rechtsgrundlagen, Anwendungsbereiche, Gefährdungsbeurteilung und vieles mehr. Um Ihrer Arbeit sicher nachgehen zu können, reicht also ein Klick auf diese Schulung und Ihnen werden alle wichtigen Informationen zum Thema Schutzstufe eins bei biologischen Arbeitsstoffen vermittelt. Los geht’s!
Inhalte in dieser Schulung:
- Rechtsgrundlagen, Anwendungsbereiche
- Biologische Arbeitsstoffe, Merkmale, Beispiele
- Gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten
- Risikogruppen
- Gefährdungsbeurteilung
- Rangfolge der Schutzmaßnahmen
- Betriebsanweisung, Unterweisung
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- Schutzmaßnahmen im Sinne der TRbA 250 in der Schutzstufe 1
Spezifikationen:
- Bilder
- Video
- Audio